VDV-Schrift 440 Branchenanforderungen an die IT-Sicherheit [eBook im pdf-Format]
Ausgabe: 07/2020
Im Sommer 2015 wurde das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) verabschiedet. Prinzipiell sind Unternehmen, die im Sektor „Transport und Verkehr“ tätig sind potentielle Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und somit von diesem Gesetz betroffen. Die konkreten Kriterien der Betroffenheit sind in der Rechtsverordnung BSI-KritisV vom 29. Juni 2017 definiert.
Das Gesetz fordert von den KRITIS-Betreibern
- die Einhaltung eines Mindeststandards in der IT-Sicherheit unter Berücksichtigung des Standes der Technik sowie dessen Nachweis durch Sicherheitsaudits,
- die Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle an das BSI, um das BSI in die Lage zu versetzen, ein kontinuierliches IT-Sicherheits-Lagebild aufbauen zu können.
Für den Sektor Transport und Verkehr regelt die BSI-KritisV:
- welche Dienstleistung als „kritische Dienstleistung“ anzusehen ist,
- welche technischen Anlagenarten als relevant für die kritischen Dienstleistungen anzusehen sind und
- welche Bemessungsgrenze und welcher Schwellwert zur Bestimmung der Anlagen kritischer Infrastrukturen heranzuziehen sind.
Diesen Artikel haben wir am 05.08.2020 in unseren Katalog aufgenommen.